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Evaluation

Leistungsbewertung

Vereinbarungen zur Leistungsbewertung

Die schriftliche und mündliche Überprüfung von Lernerfolgen und -fortschritten ist ein selbstverständlicher Teil schulischer Arbeit. Die Anforderungen und die Maßstäbe der Bewertung sollen in parallelen Lerngruppen gleich sein. Die zu erreichen, ist oft schwierig, wenn nicht konkrete Absprachen unter den Fachlehrern getroffen sind.

Die erlassmäßig vorgesehenen Parallelarbeiten in verschiedenen Stufen zwingen die beteiligten Fachlehrer, das Anspruchsniveau und die Maßstäbe der Korrektur gemeinsam festzulegen und nach der Korrektur über das Ergebnis und die Erfahrungen gemeinsam zu sprechen.

Die Fachkonferenzen sind durch den Schulleiter aufgefordert, Anspruchsniveau und Korrektur schriftlicher Arbeiten mehrfach zu thematisieren mit dem Ziel zu konkreten Vereinbarungen zu kommen. Ein Schritt dazu ist die in einigen Fächern schon seit langem übliches Verfahren: ein Text der schriftlichen Arbeiten wird den anderen Fachkollegen jeweils gegeben.

Außerdem ist seit dem Schuljahr 1999/2000 durch Konferenzbeschluss vereinbart, dass von jeder schriftlichen Arbeit in der Sekundarstufe I nach Klassen und Fächern geordnet ein Arbeitstext in einem Ordner abgelegt wird. Auf einem zweiten Blatt werden der Stoffbereich, die unterrichtlichen Voraussetzungen, der Ausfall der Arbeit und gegebenenfalls Umstände, die für das Ergebnis von Bedeutung sind, festgehalten.

Jeder (Fach-) Lehrer hat die Möglichkeit, sich die Arbeitsvorlagen und das Ergebnis anzusehen. Das Interesse und die Neugier für die Art der schriftlichen Arbeiten, das Anspruchsniveau etc. kann so geweckt werden. Man kann bereits feststellen, dass von Fachkollegen häufiger über die schriftlichen Leistungsüberprüfungen gesprochen wird.


Qualitätssicherung

Verfahren zur Qualitätsicherung

Die Schule hat sich eigenständig der notwendigen neuen Aufgabe „Qualitätssicherung durch Evaluation“ gestellt und – z.T. in Kooperation mit Eltern und Schülern – zwei wesentliche Evaluationsbereiche in Angriff genommen:

I. Der Erfolg der pädagogischen Arbeit / Erprobungsstufe

Regelmäßige Überprüfung der Instrumente und des Gesamterfolges der Integration der Schüler der Jahrgangsstufe 5 in ihre neuen Klassen.

Hierbei geht es um die Effizienzkontrolle der eingesetzten pädagogischen Mittel, um das Herausfinden besonderer, individueller Problemlagen bei den Schülern und um das Erfragen der Schüler- und Elternzufriedenheit. Die erzielten Ergebnisse sind der Nachweis erfolgreicher konzeptioneller Integrationsarbeit.

II. Qualität von Unterricht

Individuelle Überprüfung des Arbeitserfolges in einzelnen Fächern und Kursen mit Hilfe eines Frage– bzw. eines Evaluationsbogens in den JgSt 9 – 13. Hinterfragt werden hierbei vor allem Bereiche wie Atmosphäre im Unterricht, Leistungsbeurteilung und Lernchancen.

Dieses Instrument, das auf Elterninitiative am „Runden Tisch“ (4 Lehrer, 4 Eltern, 4 Schüler) entwickelt wurde, ist an der Schule per Konferenzbeschluss von den Lehrern im Jahr 2000 eingeführt worden und wird freiwillig von einzelnen Kollegen eingesetzt. Vorgesehen ist eine Gesprächsrunde über die Erfahrungen mit diesem Instrument (z.B. zu der Frage der Lehrer-Schüler-Verabredungen über unterrichtliche Änderungen und der Evaluierung der gesetzten Ziele).