Bielefelder Modell
Das Bielefelder Modell findet seit 2001 Anwendung an unserer Schule.
Auf Grund von Berichten in Hörfunk und Fernsehen (WDR) erreichen uns immer wieder Anfragen zur konkreten Umsetzung an unserer Schule. Einen Eindruck von dieser Maßnahme verschafft der folgende Brief, der an alle Eltern verschickt wurde.
Auf Grund von Berichten in Hörfunk und Fernsehen (WDR) erreichen uns immer wieder Anfragen zur konkreten Umsetzung an unserer Schule. Einen Eindruck von dieser Maßnahme verschafft der folgende Brief, der an alle Eltern verschickt wurde.
| Liebe Eltern, wir möchten Ihnen im Folgenden die Grundgedanken des "Bielefelder Modells" nahe bringen und Ihnen das Vorgehen dieser Schule bei Unterrichtsstörungen erklären. Ziele dieses Programms - das von der Schulkonferenz nach vorheriger Beratung in den Klassenpflegschaften beschlossen worden ist und unter der Mitwirkung von Eltern, Oberstufenschülern und Lehrern umgesetzt wird - sind • die Verbesserung der Lernsituation, • die Stärkung der Selbstwahrnehmung und Selbstverantwortung der Lernenden, • frühzeitiger Umgang mit verhaltensauffälligen Schülern. Von diesem Programm können Schüler, Lehrer und Eltern gleichermaßen profitieren. Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die lernen wollen, können dies in Zukunft tun, ohne dass sie gestört werden, und diejenigen Schüler, die ständig stören, erhalten Hilfe, wie sie demnächst die Störungen unterlassen können. Für Lehrerinnen und Lehrer besteht der Vorteil darin, dass sie ihren Unterricht ungestört durchführen können. Wir möchten Sie um Ihre Mitarbeit bitten, denn Sie, liebe Eltern, sind Teil dieses Programmes. Wir sind uns sicherlich einig in dem Wunsch, dass unsere Kinder/Schüler selbständig werden, dass sie sich bewusst werden, was sie wollen und entsprechende Entscheidungen treffen; dass sie Verantwortung für sich und ihr Tun übernehmen. Selbständigkeit beinhaltet also einen Bewusstseins- und einen Entscheidungsprozess, einmal die Fähigkeit, sich darüber im Klaren zu sein, was ich tue und zum anderen, zu entscheiden, ob ich das auch will. Worin besteht das Programm? Das Programm basiert auf dem Einhalten klarer Grundregeln des gemeinsamen Arbeitens: • Jeder Schüler/jede Schülerin hat das Recht ungestört zu lernen. • Jeder Lehrer/jede Lehrerin hat das Recht ungestört zu unterrichten. • Rechte und Pflichten von Lehrern und Schülern müssen von allen gewahrt, respektiert und erfüllt werden. Regeln sind im Prinzip nichts Neues, aber was nun neu ist, besteht darin, dass diese den Schülerinnen und Schülern verstärkt ins Bewusstsein gerufen werden, dass klare Grenzen gesetzt werden und bei Überschreiten konsequent reagiert wird. Die Schüler kennen die Konsequenzen und haben die Wahl: Sie können ihr Verhalten ändern, dann ist es in Ordnung. Sie können sich aber auch für den Regelverstoß entscheiden, dann müssen sie mit den angekündigten Konsequenzen rechnen. Sie treffen selbst die Wahl und müssen dafür auch die Verantwortung tragen. Im Klassenraum sieht das so aus: Der Lehrer/die Lehrerin stellt dem störenden Schüler maximal 5 Fragen (Was tust du gerade? Gegen welche Regel verstößt du? Was geschieht, wenn du gegen die Regel verstößt? Wofür entscheidest du dich? Wenn du wieder störst, was passiert dann?). Ganz wichtig bei diesem Vorgehen ist, dass der Schüler die Wahl hat, sich zu entscheiden. Er kann sein Störverhalten ändern, aber auch beibehalten. Fährt er mit der Störung fort, entscheidet er sich dafür, den Klassenraum zu verlassen, um im Trainingsraum über sein Verhalten nachzudenken und einen Plan zu erstellen, wie er es schaffen kann, nicht mehr zu stören. Der Plan wird alleine erarbeitet und der Lehrer, in dessen Unterricht die Störung abgelaufen ist, entscheidet nach einem Gespräch, ob die Überlegungen des Schülers ausreichen, ihn wieder am Unterricht teilnehmen zu lassen. Hat ein Schüler den Trainingsraum 3mal aufgesucht, erfolgt eine Benachrichtigung an die Eltern, nach 5maligem Aufenthalt ein Gespräch mit Eltern, Schüler und Lehrer(n). Bis zu diesem Gespräch ist der Schüler vom gesamten Unterricht ausgeschlossen. Sollte ein Schüler - was seltenst vorkommt, wie andere Schulen berichten - auch die Regeln im Trainingsraum nicht einhalten (1. Ruhig arbeiten - 2. Den Raum nicht ohne Erlaubnis des Aufsichtführenden verlassen), darf er erst wieder am Unterricht teilnehmen, wenn er in Begleitung seiner Eltern zur Schule kommt und ein Gespräch mit den Lehrern geführt worden ist. Liebe Eltern, Ihre Mitarbeit ist wichtig. Unterstützen Sie unser gemeinsames Anliegen, die Lernbereitschaft zu verbessern und Ihre Kinder zu selbstverantwortlichem Denken und Handeln zu erziehen. Wir wünschen uns viel Erfolg in dieser neuen Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule. |